Visum für Deutschland mit bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche

Einreisevisum nach Deutschland mit Sprachkursen oder Aufenthaltstitel für den Deutschkurs in Leipzig verlängern

Wenn Sie einen Deutschkurs bei uns in der Sprachschule Aktiv buchen möchten und Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Wenn Sie innerhalb des Schengenraums wohnen oder sich dort aufhalten, können Sie in der Regel ohne Visum an einem unserer Deutschunterrichte teilnehmen. Seit März 2024 ist es für Sie sogar möglich, als Nicht-EU-Bürger, während des Sprachkurses bis zu 20 Stunden die Woche zu arbeiten.

Visum für Deutschkurse in Leipzig

Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, ist es für Sie möglich, sich mit einem Touristenvisum für maximal 90 Tage an Ihrem Aufenthaltsort aufzuhalten. Auch mit einem solchen Visum können Sie gerne an einen unserer Sprachkurse teilnehmen. Sobald dieses Zeitlimit allerdings überschritten ist, benötigen Sie ein spezielles Visum, welches in der Regel bereits vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden muss. Wir von der Sprachschule Aktiv Leipzig sind für Sie da und beraten Sie gerne bei dem Ausfüllen dieses Antrag, falls Sie vorhaben, einen Sprachkurs bei uns zu belegen. Mit unseren Sprachkursen ist es möglich, Ihren Aufenthaltstitel für ein paar Monate zu verlängern (abweichend je nach Herkunftsland und Ziel in Deutschland), allerdings können wir Ihnen nur helfen, wenn Sie Ihren Sprachkurs komplett im Voraus bezahlen. So hat die Ausländerbehörde sowie die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland eine Garantie dafür, dass Sie auch sicher zu unserem Kurs kommen werden.

Die Sprachschule Aktiv Leipzig hilft Ihnen, das richtige Visum zu bekommen

Dank unserer Deutsch Intensivkurse in Leipzig, können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern oder Sie können diese zur Beantragung eines Einreisevisums einsetzen. Eine andere Möglichkeit besteht normalerweise nicht. Die Unterrichtseinheiten finden von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 oder von 12:30 bis 15:30 Uhr (je nach Raumverfügbarkeit, Wunschzeitraum kann nicht garantiert werden) statt und dauern insgesamt 20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten pro Woche. Die Preise für diese Kurse betragen: ab € 1.499,- für drei Monate über € 2.699,- für sechs Monate und bis zu € 5.199,- für zwölf Monate (Weitere Preise gerne auf Anfrage). Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, vergeben die deutschen Behörden Ihr Einreisevisum bzw. verlängern die Behörden Ihren Aufenthaltstitel für den Zeitraum des Kursbesuches bei uns in der Sprachschule Aktiv Leipzig. Unsere Bearbeitungsgebühren für einen Visumsfalls betragen € 300,- (schon im Preis eingerechnet), welche Sie auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet bekommen können. Im Falle einer Ablehnung nach Nutzung der Kurszeit bei uns im Rahmen einer Aufenthaltstitelverlängerung wird der genutzte Anteil des Kurses zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr erhoben. Personen aus dem Schengenraum haben keinen großen Aufwand zu erwarten. Sie benötigen nämlich kein Visum, sondern lediglich einen rechtsgültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Für diese Personengruppe ist es völlig ausreichend, wenn Sie sich online anmelden. Aus Erfahrung wissen wir, dass meistens unter einer Bearbeitungszeit von 3-4 Monaten, kein Visum ausgestellt wird. Deswegen bitten wir Sie, dass Sie ein Datum als Starttermin für Ihren Kurs auswählen, das sich drei bis sechs Monate nach der Beantragung Ihres Visums befindet.

Wenn Sie außerhalb des Schengenraums leben, kann auch die Erlangung eines reinen Besuchervisums für 90 Tage möglich sein. Allerdings reichen 90 Tage nicht aus, um mehrere Deutsch-Niveaus zu erlernen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen als Sprachschule Aktiv, einen Sprachkurs mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, wenn Sie aber sichergehen wollen und erst geringe oder sogar gar keine Deutschkenntnisse besitzen, raten wir Ihnen, einen Kurs von einer Dauer von neun bis zwölf Monaten. In solchen Fällen benötigen Sie kein Standardvisum mehr, sondern ein Visum für einen Sprachkurs oder einen anderen Zweck.

Die Genehmigungswahrscheinlichkeit für ein Visum für einen Sprachkurs ist höher, je länger die Kursdauer ist und je realistischer Ihre Zukunftspläne in Deutschland erscheinen. Für die besten Ergebnisse empfehlen wir daher, wie bereits erwähnt, einen Intensivkurs mit einer Dauer von neun bis zwölf Monaten. Die Intensivkurse mit 20 Stunden pro Woche sollten ausreichend sein, um Ihre Deutschkenntnisse signifikant zu verbessern. Wenn Sie Hilfe benötigen bei der Beantragung Ihres Visums oder der Verlängerung Ihres Aufenthalts, dann scheuen Sie sich nicht davor uns zu fragen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

Sprachschüler dürfen bis zu 20 Wochenstunden arbeiten – Unterstützung bei Arbeitssuche und Vorarbeitsvertrag zur Visumsbeantragung

Seit dem 1. März 2024 dürfen seit neusten auch Sprachkursteilnehmer aus nicht-EU-Länder bis zu 20 Arbeitsstunden, in Teilzeit, pro Woche arbeiten neben dem Sprachkurs (natürlich nicht während der Zeiten des Sprachkurses selbst). Sprachkursteilnehmer können sich ab ihrem ersten Kurstag bei Unternehmen in der Region bewerben. Sie können sehr gerne aktiv unser Büropersonal ansprechen, welche Optionen es dazu gibt, denn wir können ebenfalls bei der Suche nach Arbeit helfen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vermittlung von Vorarbeitsverträgen mit deutschen Arbeitgebern über unsere Arbeitsvermittlungspartner.

In unseren Kursräumen hängen wir zudem Informationen aus, über die Sie lokale Arbeitsvermittler finden können. Bitte achten Sie bei der Visumsvergabe darauf, dass das Recht auf 20 Arbeitsstunden pro Woche auch im Visum erwähnt wird.

Die unten vorgelegten Unterlagen sind für den Antrag eines Visums oder die Verlängerungen des Aufenthaltes in Leipzig erforderlich

  • Außerhalb des Schengenraums wird ein gültiger Reisepass verlangt, innerhalb des Schengenraums reicht oft ein gültiger Personalausweis.
  • Während Ihrem Aufenthalt ist eine Krankenversicherung erforderlich, die Sie entsprechend auch nachweisen müssen. Unser Partner Care Concept aus Deutschland kann Ihnen hierbei weiterhelfen.
  • Wenn Sie wegen einens längeren Aufenthalts in Deutschland sind, wegen eines Studiums oder dergleichen, benötigen Sie meistens ein sogenanntes „Sperrkonto“. Hier kann Ihnen ein weiterer Partner von uns behilflich sein und zwar die Firma Coracle.
  • Ebenfalls müssen Sie den Visumsantrag in zweifacher Ausführung ausfüllen bzw. ein Formular für einen Aufenthaltstitel einreichen und einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
  • Ebenfalls von Nöten sind zwei aktuelle Passfotos. Dafür sollten Sie zu seinem professionellen Fotografen gehen, der die gesetzlichen Vorgaben für Visums- oder Aufenthaltstitel-Fotos erfüllt. Die deutschen Botschaften weisen oft auf Fotografen in Ihrer Nähe hin, die diese Fotos anfertigen können.
  • Außerdem ist es notwendig, nachzuweisen, dass Sie an einem Deutschkurs an unserer Schule teilnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten.
  • Für gewöhnlich wird auch ein Nachweis über eine abgeschlossene Schul-, Berufs-, universitäre Ausbildung oder einen mittleren Bildungsabschluss verlangt.
  • Wir sind gerne auch behilflich bei der Vermittlung eines Ausbildungsvertrags und/oder eines Vorarbeitsvertrags bis zu 20 Wochenstunden vor der Einreise. So werden Ihre Chancen auf ein Visum beträchtlich steigern.
  • Dazu werden Sie nach einem Nachweis gefragt, dass Sie das Visum gezahlt haben.
  • Zuletzt ist ein Nachweis zwingend nötig für ein Einreisevisum. Sollte Ihr Aufenthaltstitel nicht oder nur in Teilen der Kurszeit ausgestellt werden, bekommen Sie anteilig Ihr Geld wieder zurückgezahlt minus der Bearbeitungsgebühr von € 300,-.

Der Prozess läuft wie folgt ab

Vor der Anmeldung für Ihren Deutsch Intensivkurs bei der Sprachschule Leipzig, müssten Sie bitte einmal unser obligatorisches Pflichtformular für Visumskandidaten ausfüllen:

Danach müssen Sie sich auf unserer Internetseite oder direkt in unserer Sprachschule Aktiv (bei Aufenthaltsverlängerungsfällen) für einen Sprachkurs anmelden. Nachdem Sie den vollständigen Preis der Sprachkursgebühren, inklusive der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 300,-, bezahlt haben, beginnen wir mit der Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet wird! Unter anderen benötigen wir noch eine Reisepasskopie von Ihnen und eine von uns an Sie versandte Vollmacht zur Visumsbearbeitungsabfrage bei der Botschaft und der betreffenden Ausländerbehörde mit Ihren Daten und Ihrer Botschaft. Sobald dieser Schritt erfüllt ist, stellen wir die benötigten Dokumente aus und schicken Ihnen diese anschließend per E-Mail-Scan. In den meisten Fällen erhalten die Antragsteller ihr Visum. Sollte dies jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall sein und Sie können deshalb den Deutschkurs nicht besuchen, werden die Kosten abzüglich der Bearbeitungsgebühr und möglicher schon genutzter Kursteile, bei nicht gewährter Aufenthaltsverlängerung während des Deutschkurses, zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr wird einbehalten, da die Arbeitszeit, die wir dafür aufgewendet haben, für die Visumsbeantragung sowie unsere umfangreiche Unterstützung mit Kosten verbunden sind. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wenn Sie den Visumsbrief von unserer Seite aus empfangen haben, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten:

1.

Bitte stellen Sie innerhalb von zwei Monaten einen Visumsantrag bzw. machen Sie einen Interviewtermin bei der deutschen Botschaft aus und senden uns davon den offiziellen Nachweis.

2.

Sie können den Starttermin zur Not noch einmalig kostenlos verschieben, die zweite Verschiebung kostet Sie jedoch dann € 80,- zur erneuten Erstellung eines Visumsbriefes zusätzlich.

3.

Innerhalb von drei Monaten muss ein Termin für den verschobenen Kursstart gesetzt sein! Eine Verschiebung darüber hinaus ist nicht mehr gestattet!

4.

Bei einer Ablehnung des Visums würden wir Sie darum bitten uns den Ablehnungsbescheid zuzusenden, denn ohne diesen ist eine Rückzahlung von Kursgebühren (exklusive € 300,- Bearbeitungsgebühr) nicht mehr möglich!

5.

Bitte kommunizieren Sie transparent und regelmäßig über den Verlauf Ihrer Visumsbeantragung, die Verlängerung des Aufenthalts oder etwaige Hindernisse in Deutschland.

Eine Missachtung von unseren gesetzten Regeln wird nicht toleriert! Das bedeutet das wir gezwungen sind das Konsulat, die Deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde darüber zu informieren und unseren Visumsbrief einseitig aufzukündigen!